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res judicatae

/ˌriːs dʒuːˈdɪkɑːtə/ /ˌreɪs dʒʊˈdɪkeɪtə/
Visuelle Illustration von res judicatae: Eine Angelegenheit, die bereits von einem anderen Gericht entschieden wurde und daher abgewiesen werden muss
noun

Eine Angelegenheit, die bereits von einem anderen Gericht entschieden wurde und daher abgewiesen werden muss

Da das Scheidungsgericht bereits letztes Jahr über die Sorgerechtsregelung entschieden hat, wurde meine neue Klage bezüglich des Sorgerechts aufgrund von Res Judicata abgewiesen.